Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, informieren Sie die Schule am ersten Tag des Fehlens, z.B.  telefonisch. Ist Ihr Kind wieder gesund, teilen Sie der Schule zeitnah schriftlich den Grund für das Fern­bleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine schriftliche Zwischenmitteilung vorzulegen.

Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

Die Beurlaubung oder freistellung einer Schülerin oder eines Schülers vom Besuch des Unterrichts kann nur aus besonderen Gründen auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie in der VV Schulbetrieb. Formularvorschläge gibt es unter "Download".

Seit Januar 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wofür gilt es?

Wo beantrage ich das BuT?

Nähere Informationen, sowie die entsprechenden Formulare finden sie hier: cottbus.de

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