Die Oberschule verbindet die Bildungsgänge zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR) und der Fachoberschulreife (FOR). Bei entsprechenden Leistungen wird an der Oberschule die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ) vergeben.
Dabei beinhaltet der Unterricht an einer Oberschule neben den Fächern, die im Klassenverband unterrichtet werden, wie z.B. Geschichte, Kunst oder Biologie auch Fächer im leistungs- und im neigungsdifferenzierten Unterricht.
In unserer integrativ organisierten Oberschule werden fachleistungsdifferenzierte Kurse auf dem Niveau der grundlegenden Bildung (A-Kurse) und dem Niveau der erweiterten Bildung (B-Kurse) gebildet. Die Tabelle zeigt den Zeitpunkt der Einführung dieser Kurse an unserer Schule.
Ab wann? |
In welchem Fach? |
In welcher Form? |
ab der 7. Klasse/ zu Beginn des 2. Halbjahrs |
Mathematik, erste Fremdsprache |
Binnendifferenzierung bei Unterricht im Klassenverband |
ab der 8. Klasse |
Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache |
Unterricht in Kursen |
ab der 9. Klasse |
Chemie oder Physik |
Binnendifferenzierung bei Unterricht im Klassenverband |
Im neigungsdifferenzierten Unterricht, dem Wahlpflichtunterricht, wählen die Schüler ein Fach, besuchen dieses dann bis zum Ende der 10. Klasse. An unserer Schule sind das ab Klasse 7
Darstellen & Gestalten,
WAT,
2. Fremdsprache, Französisch, Sorbisch oder Russisch,
Naturwissenschaften.
In der 9. Klasse wird ein weiteres Schwerpunktfach gewählt. Zur Auswahl stehen dabei
Informatik,
Kunst,
2. oder 3. Fremdsprache, Französisch oder Russisch,
Astronomie,
Sport.
Damit bietet die Oberschule ein möglichst wohnortnahes, vergleichbares, chancengerechtes Bildungsangebot für jeden.
(Stand Januar 2016)
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
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Versetzung in den Jahrgang 10 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/Berufsbildungsreife. |
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife |
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Realschulabschluss/Fachoberschulreife |
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
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Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs bei Versetzung in 8/9/10 und erweitertem Hauptschulabschluss).
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Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und das Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
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Ausgleich:
1. Versetzung nach 10 ( Hauptschulabschluss) bzw. erweiterter Hauptschulabschluss:
Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden. (Note 4 im B- Kurs entspricht Note 3 im A- Kurs, gilt also als Ausgleich)
2. Fachoberschulreife/ Realschulabschluss
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 4 im A- Kurs oder Note 5 im B- Kurs:
- Note 2 im A- Kurs
- Note 3 im B-Kurs
- Note 3 im Wahlpflichtfach I
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe:
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 3 im A- Kurs oder Note 4 im B- Kurs:
- Note 1 im A- Kurs
- Note 2 im B-Kurs
- Note 2 im Wahlpflichtfach I
siehe auch: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, §57
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
OOberschule im integrativen System
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
Unsere Ganztagsangebote
Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.
Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche
Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.
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In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der
ersten Etage zur Verfügung.
Der Ball für Kickern geht natürlich
den Tischkicker auch. In der Kantine
kann beim könnt ihr euch
aufsichtführenden
Lehrer einen Imbiss
ausgeliehen werden. kaufen.
Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:
Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,
1.Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,
2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,
3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,
4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung
Kraftraum
5. Spielen und
Arbeiten am Computer
6. Unser Schülercafe öffnet. Hier
steht euch neben weiteren Spiel- und
Freizeitangeboten auch ein Billard zur Verfügung.