(Stand Januar 2016)

(Oberschule im integrativen System)

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung in den Jahrgang 10

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/Berufsbildungsreife.

 
  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

Abschlüsse nach Kl.10

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Realschulabschluss/Fachoberschulreife

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • in zwei weiteren Fächern Note 3
  • sonst Durchschnitt 4,0
  • höchstens zweimal Note 5, keine 6
mit Ausgleich:
  • höchstens eine Note 4 im A-Kurs
  • oder höchstens eine Note 5 im B- Kurs

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 
  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5
mit Ausgleich:höchstens eine Note 3 im A- Kursoder höchstens Note 4 im B- Kurs 

 

  • Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs bei Versetzung in 8/9/10 und erweitertem Hauptschulabschluss).

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und das Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

  • Ausgleich:

1. Versetzung nach 10 ( Hauptschulabschluss) bzw. erweiterter Hauptschulabschluss:

Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden. (Note 4 im B- Kurs entspricht Note 3 im A- Kurs, gilt also als Ausgleich)

2. Fachoberschulreife/ Realschulabschluss

Ausgleichsmöglichkeiten für Note 4 im A- Kurs oder Note 5 im B- Kurs:

  • Note 2 im A- Kurs
  • Note 3 im B-Kurs
  • Note 3 im Wahlpflichtfach I

3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe:

Ausgleichsmöglichkeiten für Note 3 im A- Kurs oder Note 4 im B- Kurs:

  • Note 1 im A- Kurs
  • Note 2 im B-Kurs
  • Note 2 im Wahlpflichtfach I

siehe auch:  Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, §57

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

 

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

 

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

 

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

 

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

OOberschule im integrativen System

(Oberschule im integrativen System)

 

Versetzung

in den Jahrgang 8 und 9

  • überall mindestens ausreichende Leistungen (Note 4)
  • höchstens drei mangelhafte Leistungen (Note 5), dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

Versetzung

in den Jahrgang 10

 

Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/

Berufsbildungsreife.

 

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens eine Note 5 oder
  • höchstens zwei Noten 5 jedoch mit Ausgleich,  dabei höchstens eine Note 5 in Deutsch oder Mathematik

 

Abschlüsse nach Kl.10

 

erweiterter Hauptschulabschluss/

erweiterte Berufsbildungsreife

 

 

  • überall mindestens ausreichende Leistungen oder
  • höchstens zwei Noten 5 mit Ausgleich, dabei höchstens eine Note 5 in D oder Ma

 

(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet)

 

Realschulabschluss/

Fachoberschulreife

 

  • zwei B- Kurse mit Note 4,
  • A- Kurse mit Note 3,
  • sonst Durchschnitt 3,0, dabei höchstens eine Note 5

 

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

 

 

  • drei B- Kurse mit Note 3,
  • im A- Kurs Note 2,
  • zwei weitere Fächer  Note 2
  • im Durchschnitt der restlichen Noten 3,0,
  • höchstens eine Note 5, aber nicht in Fächergruppe I

 

 

  • Es erfolgt  keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).

 

  • Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7

 

  • Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.

Unsere Ganztagsangebote

 

 

 

 

 

Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.

Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche

Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.

.

 

 

In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der

ersten Etage zur Verfügung.

 

Der Ball für Kickern geht natürlich

den Tischkicker auch. In der Kantine

kann beim könnt ihr euch

aufsichtführenden

Lehrer einen Imbiss

ausgeliehen werden. kaufen.

 

Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:

Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,

1.Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,

2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,

3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,

4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung

Kraftraum

5. Spielen und

Arbeiten am Computer

6. Unser Schülercafe öffnet. Hier

steht euch neben weiteren Spiel- und

Freizeitangeboten auch ein Billard zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Aktuelle Termine

Sa., 11. Jan. 2025, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Tag der offenen Tür 2025

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