Versetzungsbedingungen und Abschlüsse
(Stand Januar 2016)
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
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Versetzung in den Jahrgang 10 Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/Berufsbildungsreife. |
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife |
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Realschulabschluss/Fachoberschulreife |
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
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Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs bei Versetzung in 8/9/10 und erweitertem Hauptschulabschluss).
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Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und das Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
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Ausgleich:
1. Versetzung nach 10 ( Hauptschulabschluss) bzw. erweiterter Hauptschulabschluss:
Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden. (Note 4 im B- Kurs entspricht Note 3 im A- Kurs, gilt also als Ausgleich)
2. Fachoberschulreife/ Realschulabschluss
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 4 im A- Kurs oder Note 5 im B- Kurs:
- Note 2 im A- Kurs
- Note 3 im B-Kurs
- Note 3 im Wahlpflichtfach I
3. Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymn. Oberstufe:
Ausgleichsmöglichkeiten für Note 3 im A- Kurs oder Note 4 im B- Kurs:
- Note 1 im A- Kurs
- Note 2 im B-Kurs
- Note 2 im Wahlpflichtfach I
siehe auch: Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, §57
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
OOberschule im integrativen System
(Oberschule im integrativen System)
Versetzung in den Jahrgang 8 und 9 |
(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Versetzung in den Jahrgang 10
Die Versetzung bedeutet gleichzeitig den Erwerb des Hauptschulabschlusses/ Berufsbildungsreife.
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Abschlüsse nach Kl.10 |
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erweiterter Hauptschulabschluss/ erweiterte Berufsbildungsreife
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(Noten 5 bzw. 6 im B- Kurs, werden als Noten 4 bzw. 5 gerechnet) |
Realschulabschluss/ Fachoberschulreife
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Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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- Es erfolgt keine Versetzung und keine Abschlussvergabe, wenn in einem Unterrichtsfach die Note 6 erteilt wurde (Ausnahme: B- Kurs).
- Zur Fächergruppe I gehören: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, und Wahlpflichtfach ab Jahrgangsstufe 7
- Ausgleich: Jede Note 5 wird durch Note 3 oder besser ausgeglichen. Dabei muss eine Note 5 in Fächergruppe I immer in der Fächergruppe I ausgeglichen werden.
Unsere Ganztagsangebote
Unsere Schule öffnet um 7 Uhr! Die große Pause solltet ihr zum Durchatmen nutzen.
Unser Schulhof bietet die Möglichkeit für sportliche
Aktivitäten, aber auch Sitzgelegenheiten zum Relaxen.
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In der Zeit von 7 bis 7.35 Uhr steht euch der Freizeitbereich in der
ersten Etage zur Verfügung.
Der Ball für Kickern geht natürlich
den Tischkicker auch. In der Kantine
kann beim könnt ihr euch
aufsichtführenden
Lehrer einen Imbiss
ausgeliehen werden. kaufen.
Die OffenenMittagsAngebote – OMA Pause Das AG/SG-Angebot für die individuelle Freizeit:
Hier habt ihr die Wahl: Volleyball, Fußball, allgemeiner Sport,
1.Mittagessen oder Imbiss Töpfern, Schulpartnerschaft, Seidenmalerei,
2. Sport in der Turnhalle oder auf dem Hof Informatik, Schülerzeitung, Video, Handarbeit,
3. Lernen im HA-Zimmer Schach, Musik & Theater, Schulzoo,
4. Training im Fahrradwerkstatt, gesunde Ernährung
Kraftraum
5. Spielen und
Arbeiten am Computer
6. Unser Schülercafe öffnet. Hier
steht euch neben weiteren Spiel- und
Freizeitangeboten auch ein Billard zur Verfügung.