1.

Allgemeine Verhaltensnormen

1.1.  

Gegenseitige Achtung und Toleranz sollten das Schulklima prägen, deshalb bemühen wir uns um höfliches und diszipliniertes Verhalten. Wir wenden uns gegen  Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus!

1.2

Schulfremden Personen wird der Aufenthalt auf dem Schulgelände oder im Schulhaus nicht gestattet.

1.3

Wir gefährden weder uns noch andere Personen durch Herumrennen, Stuhl wegziehen, Fuß stellen, Stoßen u.ä.

1.4

Reizgas, Hieb-, Stich und Schusswaffen mitzubringen ist verboten.  Sie werden sofort eingezogen.

1.5

Smartphones und andere Kommunikationsgeräte verbleiben während des Unterrichts in der Schultasche oder im Handyparkplatz und sind ausgeschaltet. Ansonsten werden diese Geräte lautlos und für andere störungsfrei betrieben. Bei Verstößen können diese bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen werden.

1.6

Wir achten auf  Ordnung und Sauberkeit im gesamten Schulgelände. Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsmittel werden sorgsam behandelt und nicht beschädigt. Wir unterlassen das Bemalen oder Beschriften von Wänden, Einrichtungsgegenständen und allen anderen dafür nicht vorgesehenen Flächen. Papier und Verpackungsgegenstände oder deren herumliegende Reste werden durch uns selbstständig oder nach Aufforderung in die vorhandenen Papierkörbe geworfen.

1.7

Das Begehen der Außentreppe und der Aufenthalt auf den Podesten der Außentreppe ist nur im Evakuierungsfall gestattet.

1.8

Unfälle auf dem Schulgelände oder dem unmittelbaren Schulweg und  Beschädigungen von Sachen werden umgehend im  Sekretariat gemeldet.

1.9

Das Rauchen, der Besitz und Konsum von Alkohol oder anderen Drogen  sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen generell verboten.

1.10

Vor  Unterrichtsbeginn oder in Freistunden verweilen wir nur im Aufenthaltsbereich gegenüber dem Speiseraum.

2.

Vereinbarungen zum Unterricht

2.1

Kein Schüler hat das Recht, den anderen beim Lernen zu stören.

2.2

Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Pünktlich bis spätestens um 7.40 Uhr sind wir auf unserem Platz und legen unsere Arbeitsmittel bereit.

2.3

Wer sich verspätet, klopft an und wartet, bis der Lehrer zur Tür kommt. Dieser entscheidet nach der Entschuldigung, ob Erziehungsmaßnahmen wirksam werden.

2.4

Wir essen und trinken nicht während des Unterrichts.

2.5

Die Toiletten werden bei Bedarf in den Pausen aufgesucht.

2.6

Die Sitzordnung legen die Klassenleiter bzw. die Kurslehrer fest und werden dabei von den Klassensprechern beraten.

2.7

Nach Beendigung des Unterrichts beseitigen wir herumliegendes Papier und sonstige Verschmutzungen. Die Stühle werden an die Bänke gestellt. Sind wir die letzte Klasse im Raum, werden die Stühle hoch gestellt und die Fenster geschlossen. In jeder Klasse bzw. in jedem Kurs wird ein Ordnungsdienst, der die Tafel abwischt und gegebenenfalls den Papierkorb im Müllcontainer entleert, durch den Klassen- bzw. Kurslehrer festgelegt.

3.

Vereinbarungen zum Pausenverhalten

3.1

In den kleinen Pausen und bei schlechtem Wetter (Abklingeln) bleiben wir im Unterrichtsraum oder wechseln zügig und leise den Fachraum. Die Arbeitsmittel legen wir noch vor Beginn der Unterrichtsstunde bereit. Wir gehen nicht auf den Hof.  Wir essen und trinken im Unterrichtsraum (außer Chemie-, Informatik- und Theaterraum).

3.2

In den großen Pausen gehen wir auf den Schulhof, nutzen den Aufenthaltsbereich im Erdgeschoss bzw. die Ganztagsangebote. In diesen Pausen und in Freistunden dürfen wir kurzzeitig das Schulgelände verlassen, um uns mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Das schließt einen Aufenthalt vor den Hofeingängen oder anderen Orten des Stadtgebietes aus.

3.3

Im Speiseraum halten wir uns nur mit gültiger Essenmarke bzw. zur Nutzung des Imbissangebotes auf. Wir essen gesittet. Vor dem Verlassen des Raumes wird der Tisch abgewischt.

4.

Verstöße

 

Bei Verstößen gegen die Schulordnung und mutwilliger Zerstörung werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen wirksam.

 

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