Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen können, informieren Sie die Schule am ersten Tag des Fehlens, z.B.  telefonisch. Ist Ihr Kind wieder gesund, teilen Sie der Schule zeitnah schriftlich den Grund für das Fern­bleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine schriftliche Zwischenmitteilung vorzulegen.

Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

Die Beurlaubung oder freistellung einer Schülerin oder eines Schülers vom Besuch des Unterrichts kann nur aus besonderen Gründen auf vorherigen schriftlichen Antrag der Eltern erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie in der VV Schulbetrieb. Formularvorschläge gibt es unter "Download".

Aktuelle Termine

Mi., 14. Mai. 2025
Sportfest

Mo., 19. Mai. 2025
Orientierungsarbeit Deutsch Klasse 8

Di., 20. Mai. 2025
JG 9: Vocatium

Mo., 26. Mai. 2025
Nachschreiben Prüfung 10 Deutsch

Di., 27. Mai. 2025
Orientierungsarbeit Englisch Klasse 8

Do., 5. Jun. 2025
Orientierungsarbeit Mathematik Klasse 8

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