Arbeitsgemeinschaften
Die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften ist für Schüler der Klassen 7 und 8 verpflichtend (Ausnahme: Schüler, die nachweislich in außerschulischen Arbeits- oder Sportgemeinschaften tätig sind), für die Klassen 9 und 10 freiwillig. Folgende Arbeitsgemeinschaften haben sich etabliert und sollen abhängig von der Stundenausstattung und den organisatorischen Möglichkeiten weiter durchgeführt werden: